Krankenversicherung
im Studium

Das deutsche Gesundheitssystem funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip: In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem Einkommen, die medizinischen Leistungen nach dem individuellen Bedarf. Außerdem sind diese oft gesetzlich verankert, damit für jede/n eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann. Ein solidarisches Gesundheitssystem bedeutet natürlich auch, dass Menschen ohne oder mit geringem eigenem Einkommen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Junge Menschen wie beispielsweise Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis 25 (oder sogar noch etwas länger) in der Familienversicherung zu verbleiben. Danach wird die spezielle Lebenssituation über die vergünstigte »Studentische Krankenversicherung« berücksichtigt.1

Die Familienversicherung ist in der Regel die günstigste Möglichkeit einer Krankenversicherung während des Studiums. Um als Student/in familienversichert zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch bis 25 Jahre, bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst entsprechen länger
  • eigenes Einkommen max. 505 Euro im Monat (z. B. aus nebenberuflicher Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, o. ä.) oder max. 538 Euro bei Minijobs

Sollte die Familienversicherung für dich nicht (mehr) infrage kommen, stehen dir vergünstigte Tarife für Studierende zur Verfügung. Diese kannst du in der Regel in Anspruch nehmen, wenn:

  • du unter 30 bist und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studierst.
  • du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest und/oder keine vorrangige Versicherung, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, besteht.
  • du keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausübst.
  • kein Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht besteht.

In bestimmten Fällen kann die studentische Krankenversicherung auch nach dem dreißigsten Geburtstag weiterbestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du während des Studiums dein Kind oder Angehörige betreut oder gepflegt hast, du wegen einer Erkrankung für einen längeren Zeitraum pausiert oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst absolviert hast. Hierfür nimmst du am besten Kontakt zu deiner Krankenkasse auf oder informierst dich über die Website. Hier findest du weitere Informationen zur studentischen Krankenversicherung bei der BARMER und erfährst, was du bei Praktika in Sachen Krankenversicherung beachten musst.

Eine studentische Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn du:

  • an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, Studienkolleg oder Propädeutikum teilnimmst.
  • nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnimmst.
  • ein Meisterschüler/innen-/ oder Graduiertenstudium aufnimmst.
  • die Hochschule als Gasthörer/in besucht.

In diesen Fällen oder wenn du aus anderen Gründen weder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung, noch die für die studentische Krankenversicherung erfüllst, kannst du dich einkommensabhängig zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden.

Was kostet die studentische Krankenversicherung?

Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung sind abhängig vom BAföG-Bedarfssatz – egal, ob du selbst BAföG beziehst oder nicht. Die Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen dieselben, jedoch können je Kasse zusätzliche Leistungen – wie beispielsweise Reiseschutzimpfungen – enthalten sein. Dadurch können die Tarife von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht variieren. Ein Abgleich mit deiner individuellen Lebenssituation oder deinen Bedürfnissen kann deshalb sinnvoll sein, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für dich zu ermitteln. Hier findest du Informationen über die Beiträge bei der BARMER sowie eine Übersicht der Zusatzleistungen.

Privatversichert im Studium?

Zum Studienbeginn kannst du als privatversicherte Person in eine gesetzliche Versicherung wechseln – oder privatversichert bleiben. Hierfür kannst du dich von deiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Beachte dabei, dass die Befreiung dann für die gesamte Dauer deines Studiums gilt und du erst danach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst.

@barmer
BARMER

Die BARMER ist eine der größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands und bietet ihren Versicherten eine hochwertige und innovative medizinische Versorgung.


Quellen:

1Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: "Das deutsche Gesundheitssystem" unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/Das-deutsche-Gesundheitssystem_bf.pdf

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